Mit der Adaption von Cloud Computing Technologien und Services stehen Unternehmen Herausforderungen gegenüber, die es zu bewältigen gilt. Zum einen müssen organisatorische Voraussetzungen geschaffen und Aufklärungsarbeit innerhalb des Unternehmens geleistet werden, um die Akzeptanz und das Verständnis zu stärken. Zum anderen treffen aber auch viele “Widerstände” von außen auf das Unternehmen. Das sind neben Fragen bzgl. der Sicherheit und des Datenschutz ebenfalls Themen zur Verfügbarkeit und Performanz des ausgewählten Cloud Service sowie dessen Integrationsfähigkeit in die bereits bestehende IT-Infrastruktur und die nahtlose Unterstützung der vorhandenen Geschäftsprozesse. Und wie auch schon aus den klassischen Sourcingmöglichkeiten bekannt, besteht auch im Cloud Computing die Angst, in die Abhängigkeit eines einzigen Anbieters zu verfallen. So müssen auch hier die Interoperabilität und die Schnittstellen des Anbieters sowie ein Vergleich zu anderen Anbieteren vorgenommen werden.
Ist die Entscheidung für die Nutzung des Cloud Computing gefallen, ist es für Unternehmen zunächst an der Zeit, eine Ist-Analyse der bestehenden IT-Infrastruktur und Systeme vorzunehmen, um auf Basis dieser zu planen, welche Cloud Services adaptiert werden sollen. Hier kann bspw. eine Kosten-/ Nutzen-Analyse weiterhelfen, bei der auch eine Risikobewertung nicht fehlen sollte. Um erste Erfahrungen auf dem Cloud Computing Gebiet zu sammeln, sollte ein Pilotprojekt initiiert werden, welches auf Grund des Cloud Computing Konzepts schnell und kostengünstig gestartet werden kann. Dieses sollte einem Gesamtverantwortlichen “Cloud” untergeordnert sein, der als zentrale Stelle innerhalb der Organisation für die Adaption und Beratung der einzelnen Abteilungen für dieses Thema zuständig ist. Mit den gesammelten Erfahrungen können dann weitere Projekte gestartet werden und die Adaption unterschiedlicher Cloud Services sukzessive vorgenommen werden.
Compliance
Der Begriff Compliance bezeichnet die Einhaltung von extern vorgegeben Gesetzen, Regeln und Richtlinien, die von einem Unternehmen zu erfüllen sind. Die bekanntesten Gesetze in diesem Bereich sind der Sarbanes-Oxley Act (SOX), Solvency II und Basel II; Aber auch die elektronische Buchhaltung sowie die Archivierung der Geschäftsunterlagen fallen in den Bereich Compliance. In vielen Fällen, u.a. bei SOX, führt eine Nichteinhaltung der Gesetze zu einer Vorstandshaftung, wodurch vor allem die Unternehmensführung daran interessiert ist, dass ihr Unternehmen inkl. seiner IT compliant ist.
Dr. Markus Böhm beschreibt Cloud Compliance als eine “[…] nachweisbare Einhaltung von Regeln zur Nutzung oder Bereitstellung von Cloud Computing.” Diese hat das Ziel, “[…] Transparenz und Sicherheit für alle Anspruchsgruppen (Stakeholder) zu schaffen.” und soll dabei unterstützen “[…] die bestehende Zurückhaltung und die Vorbehalte gegenüber den Angeboten zum Cloud Computing aufzulösen”, wodurch die Cloud Compliance eine wichtige Basis schafft, “[…] um alle Vorteile des Cloud Computings für Anbieter und Provider vollumfänglich nutzbar zu machen.”
Böhm sieht vor allem die “[…] Neuartigkeit und die damit verbundene Komplexität des Themas, die Vielzahl von Service-Angeboten und Geschäftsmodellen der Anbieter mit derzeit oft noch unklaren bzw. sich widersprechenden Cloud Definitionen sowie die fehlenden Standards im Markt ” als besondere Herausforderungen der Cloud Compliance an. Für die Erreichung einer passenden Cloud Compliance gilt es daher “[…]die Anforderungen insgesamt zu kennen und hinsichtlich ihrer Bedeutung zu bewerten.” Dabei kann die Kategorisierung der Anforderungen “[…] schematisch nach primär externen Vorgaben (Gesetzen und externen Regelwerken) sowie primär internen Vorgaben (interne Verpflichtungen und Verträge) erfolgen. Die Identifikation als auch die Kategorisierung sollten sowohl Nutzer als auch Anbieter von Cloud Computing individuell für ihre Geschäftszwecke vornehmen.” Ein Compliance Management Systems (CMS), welches zugleich von dem Cloud Nutzer sowie vom Cloud Anbieter eingesetzt werden kann, soll dabei helfen die Ziele und Herausforderungen zu unterstützen. Grundsätzlich gelten für das Cloud Computing keinen eigenen Compliance Regeln, wodurch “[…] die allgemeinen IT-Compliance-Anforderungen Anwendung finden.” Hier gilt es also passende Maßnahmen für klassische IT-Risiken zu ergreifen. Dazu gehören u.a. Sicherheit, Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. “Diese verlangen jedoch in jedem Fall eine gesonderte Auseinandersetzung mit den für Cloud Computing spezifischen Risiken.”
Ewald Glöckl empfiehlt das Erstellen einer Anforderungsliste, in der detailliert im ersten Schritt spezifiziert wird, “[…] welche Dienstleistungen sich überhaupt in die Cloud verlagern lassen und welche intern bleiben sollen.” In diesem Zuge muss weiterhin festgelegt werden, “[…] welche Systeme und Services unternehmenskritisch sind oder wichtiges geistiges Eigentum enthalten.” Auf Basis einer Risikoeinstufung wird dann entschieden, welches System bzw. welcher Service für die Cloud geeignet ist und welcher nicht. “Je höher die Risikoeinstufung, desto geringer die Eignung für die Cloud.” Der zweite Schritt sieht eine Überprüfung der Anforderungsliste vor, um zu bestimmen, ob sich die Inhalte der Anforderungsliste so realisieren lassen und wie ein “[…] Kosten-Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Umsetzung aussehen würde.” Im Anschluß erfolgt die Evaluation möglicher Cloud Computing Anbieter. Für eine erfolgreiche Einführung von Cloud Services im Unternehmen sieht er eine “[…] sorgfältige Beschreibung aller relevanten, vereinbarten Leistungen in den Vertragsgrundlagen mit dem Dienstleister.” Sollen kritische Geschäftsprozesse mit Hilfe des Cloud Computing unterstützt werden, führt das ebenfalls zu einer Abhängigkeit vom Cloud Computing Anbieter, die ebenfalls als kritisch zu bewerten ist.
Demnach sind laut Glöckl im Vertrag wichtige Details zu definieren. Dazu gehören “[…] die Aufrechterhaltung der Services im Notfall, das Eskalationsmanagement, Vergütungskriterien”, “[…] Regelungen über Teilleistungen und deren Kündigung”, “[…] notwendige Nutzungsrechte von urheberrechtlich geschützten Programmen”, “[…] Lizenzrechte, Haftung, Datenschutz, Datensicherheit” und “[…] Rechte auf Daten bei Beendigung des Vertrags.”